Immobilien - Wohnflächenvermessung
Grundlage für viele Miet- oder Kaufverträge bilden oftmals Wohnflächen, die in der Vergangenheit falsch berechnet, nicht mehr kontrolliert, und so bis in die Gegenwart ungeprüft fortgeschrieben wurden. Die Folge ist, dass viele Vermieter und Mieter, oder auch Verkäufer und Käufer von Immobilien von falschen Wohnflächen ausgehen.
Stern TV veröffentlichte am 02.01.2008:
„Millionen Mieter in Deutschland zahlen zu viel. Der Grund: Ihre Wohnungen sind kleiner als im Mietvertrag angegeben. Nach einer Dekra-Studie waren in rund 80 Prozent der untersuchten Fälle falsche Angaben enthalten.“
Sollte sich aus der Vermessung und Neuberechnung der Immobilie ergeben, dass die tatsächliche Wohnfläche mehr als zehn Prozent kleiner als die mietvertraglich vereinbarte ist, so steht dem Mieter ein Minderungsrecht nach § 536 BGB zu. Das heißt, neben einer Mietkostenreduzierung, folgt unter Umständen auch eine Reduzierung der Betriebskosten.
Der Bundesgerichthof entschied (VIII ZR 347/04) das eine Mietminderung und Rückzahlungen von zu viel gezahlter Mieten bis ins Jahr 2002 geltend gemacht werden können. Eine kostenlose juristische Rechtsberatung bieten einige Mietvereine, oftmals kostenfrei für ihre Mietglieder.
Wenn Sie als Vermieter oder Mieter Zweifel an der angegebenen Wohnfläche haben gilt also: Nachmessen kann sich lohnen. Dem Vermieter kann es einen Rechtsstreit, dem Mieter Geld (Miethöhe und Betriebskosten) sparen.
Wenn Sie Zweifel an den in Ihren Verträgen angegebenen Wohnflächen haben bieten wir Ihnen die Vermessung und Kontrolle der Berechnung auf Grundlage der Wohnflächenverordnung (WoFIV) an.
Das Aufmaß der Mietfläche erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter mit modernen mit Lasermessgeräten aufgenommen. Hilfreich bei der Bearbeitung sind vorhandene Grundrisspläne (auch wenn sie nicht dem aktuellen Stand entsprechen). Die Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgt nach Ihren Vorstellungen, entweder als Plan, tabellarische Zusammenstellung oder wenn gewünscht auch in Kombination aus beidem.
Die Kosten für eine Mietflächenermittlung sind abhängig von der Größe der Mietfläche, der Anzahl der Räume, deren Zuschnitt (rechteckig oder unregelmäßig), den Besonderheiten (Dachschrägen, Zugänglichkeit bzw. Messfreiheit) und der Entfernung zum Objekt.