Beweissicherung / Bauzustandsdokumentation im Zuge von Baumaßnahmen

Im Verlauf, oder nach Ablauf eines Bauvorhabens kommt es nicht selten zu Streitigkeiten zwischen Auftraggebern einer Baumaßnahme, Anliegern und ausführenden Firmen ob z.B. nunmehr sichtbare Schäden an Fassaden oder Verkehrsflächen bereits vor der Baumaßnahme vorhanden waren, oder erst durch die Bautätigkeit verursacht wurden.

Werden nach Abschluss der Baumaßnahme durch die Nachbarn Schäden aus Einwirkungen durch den Baubetrieb behauptet, findet sich der Bauherr vor Gericht regelmäßig in der Beweispflicht dafür, dass diese Schäden nicht durch die von ihm zu verantwortende Baumaßnahme verursacht sind. Aber auch die vermeintlich geschädigten Anlieger haben Probleme die Höhe der Schäden zu dokumentieren oder durchzusetzen.

Daher empfiehlt es sich für Auftraggeber (Städten, Gemeinden, private Investoren), Anlieger und ausführende Baufirmen  stets eine Beweissicherung durchzuführen, wenn eine Baumaßnahme im Bereich bereits bestehender Bebauung realisiert werden soll, und die Gefahr besteht, dass Schäden an der Nachbarbebauung und z.B. den anliegenden Zufahrtsstraßen oder Wegen  entstehen könnten.

Mögliche Schäden an den Verkehrsflächen und den Nachbarbebauung könnten beispielsweise entstehen durch:

  • Setzungen durch Tiefergründungen oder durch die Wasserhaltung
  • Setzungen durch zusätzliche Belastung des Baugrundes
  • Aushubarbeiten / Verbauarbeiten
  • Materialanlieferungen der Baustellen
  • Gerätetransporte
  • Verdichtungsarbeiten beim Einbau vorn mineralischen Baustoffen

Bei der Beweissicherung geht es darum, den Zustand der anstehenden Bebauung vor Baubeginn beweisbar festzuhalten. Dies erfolgt in der Regel mittels Foto- und oder Filmdokumentation. Auch Vermessungsarbeiten können Bestandteil dieser Dokumentation sein, um z.B. Setzungsschäden von Gebäuden, oder Veränderungen an Fassaden (Rissbilder) zu dokumentieren.

Liegt eine Beweissicherung eines angesehenen Sachverständigen oder Gutachters vor (dem am besten alle Beteiligten zugestimmt haben), aus welcher hervorgeht, dass die nach Abschluss der Arbeiten sichtbaren Schäden bereits im Vorfeld vorhanden waren (oder auch nicht) kann dieser Beweis unkompliziert erbracht werden.

Eine gerichtliche Auseinandersetzung wird in den meisten Fällen dadurch bereits im Vorfeld vermieden.

 

Bauzustandsdokumentation im Zuge von Immobilienbewertungen

Wollen Sie sich eine dritte Meinung über den Zustand ihrer Immobilie einholen, oder erwägen Sie den Kauf einer Immobilie hilft Ihnen die Bauzustandsdokumentation einen Überblick über die zu ergreifenden Maßnahmen an Ihrem Objekt und damit einher gehenden Kosten  zu bekommen. Diese könnten z.B. entstehen durch:

  • Beseitigung von Baumängel / Bauschäden (Dach, Fassade, Feuchtigkeitsschäden)
  • Erneuerung veralteter Technik (Elektroinstallation/ Heizung)
  • Abnutzungen
  • Nicht fertiggestellte Umbaumaßnahmen

Mit diesen Informationen wissen Sie, an welchen Stellen Sie tätig werden müssen, um den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten, um größere Schäden zu vermeiden oder ob der Kauf einer Immobilie für Sie interessant ist. Gleichzeitig kann dann hieraus ein Maßnahmenplan für die durchzuführenden Arbeiten erstellt werden, somit können Sie die Investitionen gezielter planen und steuern.